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1. Vereinszweck

Der Offenbacher Geschichtsverein ist ein Zusammenschluß Offenbacher Bürger. Zweck des Vereins ist die Erforschung und Darstellung der Geschichte Offenbachs und seiner Vororte.

2. Vereinsmitglieder

Über Anträge auf die Mitgliedschaft im Verein entscheidet der Vorstand. Auch juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben. Die Mitglieder werden vom Vorstand in geeigneter Weise über die Arbeit und die Veranstaltungen des Vereins unterrichtet. Sie unterstützen den Verein durch freiwillige Mitarbeit und finanzielle Zuwendungen. Der Beirat kann einen Jährlichen Mitgliedsbeitrag festsetzen.

3. Beirat

Die Mitglieder wählen einen Beirat, der bis zu 15 Personen umfaßt. Ergänzungswahlen sind bei Bedarf durchzuführen. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand. Er soll mindestens einmal im Jahr durch den Vereinsvorsitzenden einberufen werden. Vorstandmitglieder haben Sitz und Stimme im Beirat.

4. Vorstand

Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer, einem oder zwei Schriftleitern und bis zu drei Beisitzern. Ein Vorstandsmitglied kann auch zwei der genannten Ämter verwalten. Das Amt des Vorsitzenden ist mit dem des Kassenführers nicht vereinbar.

Der Vorstand wird vom Beirat auf drei Jahre gewählt. Fällt während dieser Zeit ein Vorstandsmitglied aus, so kooptiert der Vorstand für den Rest seiner Amtszeit einen Nachfolger.

5. Vorsitzender

Der Vorsitzende leitet den Verein, vertritt ihn in der Öffentlichkeit, beruft und leitet die Vorstands- und Beiratssitzungen. Zur Bestreitung notwendiger laufender Ausgaben wird ihm ein Betrag zur Verfügung gestellt, der jährlich mit dem Kassenführer abgerechnet wird.

6. Kassenführung

Der Kassenführer verwaltet die Vereinskasse. Über aus der Vereinsarbeit erwachsene Ausgaben befindet er bis zu DM 100.-- allein verantwortlich, bis zu DM 1.000,-- auf Anweisung des Vorsitzenden, Über 1.000,-- auf Beschluß des Vorstandes.

Die Kasse ist alle zwei Jahre von einem im Beirat gewählten Kassenprüfer zu kontrollieren. Aufgrund seines Berichtes entscheidet der Beirat über die Entlassung.

7. Veröffentlichungen

Über Veröffentlichungen des Vereins entscheidet der Vorstand auf Vorschlag des Schriftleiters. Widerspricht der Vorsitzende einer geplanten Veröffentlichung, so ist sie bis zum Ende seiner Amtszeit zurückzustellen.

Alle Veröffentlichungen sollen Themen der Stadtgeschichte aufgreifen. In der Reihe der "Offenbacher Geschichtsblätter" ist eine geschichtswissenschaftlich fundierte Darstellung anzustreben.

8. Andere Vereinstätigkeiten

Außer durch Veröffentlichungen kann der Verein auch durch Vorträge, Exkursionen und andere Veranstaltungen das Wissen um Stadt- und Landesgeschichte erweitern.

9. Arbeitsgemeinschaften

Innerhalb des Verein können sich Arbeitsgemeinschaften bilden, die sich mit besonderen Themen der Stadtgeschichte befassen. Ihre Bildung bedarf der Zustimmung des Vorstandes und ist dem Beirat mitzuteilen.

10. Vereinsauflösung

Der Beirat kann mit 2/3-Mehrheit bei Anwesenheit von 2/3 seiner Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen. Kommt ein solcher Beschluß wegen unzureichender Teilnahme nicht zustande, so ist bei erneuter Einberufung innerhalb von drei Monaten der Beirat ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden berechtigt, mit 2/3-Mehrheit die Auflösung zu beschließen. In der gleichen Sitzung ist über die vereinsgerechte Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen. Erfolgt kein Beschluß, geht das Vereinsvermögen mit dem Tag der Auflösung in den Besitz der Stadt Offenbach über, die es als Sonderzuwendung für das Stadtarchiv verwenden soll.

Offenbach am Main, den 18. März 1982